„In vielen Unternehmen wird die Brandschutzordnung formal erstellt und abgelegt, findet jedoch im Betriebsalltag kaum Beachtung. Dabei kann ein klar geregeltes, betriebsbezogenes und regelmäßig überprüftes Feuerschutzkonzept im Ernstfall den entscheidenden Unterschied machen. Wenn es verständlich aufbereitet und aktiv in Abläufe integriert wird, schafft es die Grundlage für sicheres Handeln in Gefahrensituationen, minimiert Schäden und ermöglicht eine schnelle Wiederaufnahme des Geschäfts.
Brandschutz beginnt an der Spitze
Unabhängig von Größe und Branche ist die Sicherheit im Unternehmen Führungsaufgabe. Arbeitgebende sind gesetzlich verpflichtet, für den Schutz von Mitarbeitenden und Betrieb zu sorgen. Trotz fehlender bundeseinheitlicher Norm besteht die Möglichkeit, Maßnahmen und Regelungen in einer Brandschutzordnung festzuhalten. Wichtig ist, dass diese den betrieblichen Anforderungen entspricht und alle relevanten Maßnahmen abdeckt. Entscheidend sind praxisnahe Inhalte, regelmäßige Überprüfungen und eine klare Kommunikation. Die Brandschutzordnung gliedert sich in die Teile A, B und C, die jeweils auf unterschiedliche Personengruppen zugeschnitten sind: Abschnitt A wendet sich allgemein an alle Anwesenden und ist gut sichtbar auszuhängen. Teil B umfasst betriebsinterne Regelungen – etwa zur Verhinderung von Brandausbreitung oder zur Freihaltung von Fluchtwegen – und muss den Mitarbeitenden im Rahmen einer Unterweisung vermittelt werden. Part C ist konkret für Personen mit besonderen Aufgaben im Brandschutz bestimmt, wie etwa Brandschutzbeauftragte oder -helfer.

Gastbeitrag
Sicherheitsexperte und Geschäftsführer der SSB – Sicherheit, Service, Beratung GmbH
Keine einheitliche Pflicht – aber klare Anforderungen
Eine bundesweit einheitliche Verpflichtung zur Erstellung einer Brandschutzordnung besteht nicht. Die gesetzlichen Vorgaben variieren je nach Bundesland und hängen unter anderem von der Art und Nutzung des Betriebs und der Gefährdungslage ab. Dennoch verpflichten rechtliche Rahmenbedingungen Betriebe mit erhöhter Brandgefährdung zum Handeln – etwa bei der Verwendung leicht entzündlicher Stoffe, heißen Arbeitsprozessen oder sensibler technischer Infrastruktur. Die Integration von Lithium-Ionen-Akkus, stationären Energiespeichern, Photovoltaikanlagen (PV) und E-Mobilität (Ladeinfrastruktur) bringt signifikante neue Risiken für Betriebe mit sich.
Eine Brandschutzordnung dient dazu, Mitarbeitende über das richtige Verhalten im Brandfall sowie über Feuerlöscher-Standorte, Flucht- und Rettungswege zu informieren. Rechtliche Grundlagen finden sich unter anderem in § 10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), in § 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten, insbesondere in der ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände, die 2025 aktualisiert wurde. Auch die Landesbauordnungen und die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften enthalten verbindliche, oft branchenspezifische Vorgaben.
Praxis statt Papier: Wie Brandschutz wirklich funktioniert
Um Mitarbeitende und Anlagen wirksam zu schützen, muss die Brandschutzordnung fest im Betriebsalltag verankert sein. Grundlage ist ein verständliches Konzept mit allen relevanten Maßnahmen und klaren Verhaltensregeln für den Ernstfall. Externe Sicherheitsdienstleister können hier wertvolle Unterstützung bieten – sie führen Sicherheitsaudits und realitätsnahe Übungen durch und überarbeiten bestehende Regelungen. Mitarbeitende sollten regelmäßig geschult und über ihre Aufgaben im Notfall informiert werden.
Ebenso wichtig ist die klare Zuweisung von Verantwortlichkeiten, etwa durch die Benennung und Schulung von Brandschutz- und Evakuierungshelfern. Bei üblicher Gefährdungslage im Betrieb schreibt die ASR 2.2 vor, dass mindestens 5 Prozent der Belegschaft als betriebliche Brandschutzhelfer ausgebildet sein müssen. So wird sichergestellt, dass die Brandschutzmaßnahmen im Ernstfall nicht nur auf dem Papier bestehen, sondern auch tatsächlich greifen.“
„Unabhängig von Größe und Branche ist die Sicherheit im Unternehmen Führungsaufgabe.“
Checkliste Betrieblicher Brandschutz: Was Unternehmen wissen und umsetzen müssen
• Liegt eine dokumentierte Gefährdungsbeurteilung vor?
Betriebe müssen analysieren, welche Brandrisiken in ihren Gebäuden und Arbeitsprozessen bestehen.
• Existiert eine Brandschutzordnung nach DIN 14096?
Eine generelle Pflicht für dieses normierte Regelwerk besteht nicht, jedoch müssen Arbeitgeber nach § 10 Arbeitsschutzgesetz und Arbeitsstättenverordnung geeignete Maßnahmen zur Brandverhütung, Alarmierung und Evakuierung treffen.
• Verfügt der Betrieb über ausreichend technische Brandschutzmaßnahmen?
Die ASR A2.2 – Maßnahmen gegen Brände konkretisiert die Anforderungen an die Ausstattung von Arbeitsstätten mit Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen. Baurechtliche Vorgaben finden Unternehmen bei ihrer lokalen Bauordnungsbehörde, im Baugesetzbuch und in den Landesbauordnungen.
• Existieren aktuelle Flucht- und Rettungspläne?
In der Arbeitsstättenverordnung und den DGUV-Informationen finden Unternehmen Vorgaben, wie Flucht- und Rettungswege gestaltet, ausgeschildert und beleuchtet werden müssen.
• Sind Zuständigkeiten klar geregelt?
Mindestens fünf Prozent der Belegschaft sollten als Brandschutzhelfer qualifiziert sein. In Betrieben mit erhöhten Risiken oder Schichtbetrieb kann der Bedarf höher ausfallen.
• Wird der Brandschutz dokumentiert und weiterentwickelt?
Dazu gehören Wartungsnachweise für Technik, Protokolle über Unterweisungen und Übungen, regelmäßige Begehungen sowie die Fortschreibung des Brandschutzkonzepts.
Gandhi Gabriel ist gelernter Wirtschaftswissenschaftler und seit 10 Jahren in der Sicherheitsbranche tätig. Bevor er im Februar 2018 die SSB – Sicherheit, Service, Beratung GmbH gründete, die im Mai desselben Jahres offiziell an den Markt ging, war er 2 Jahre lang als Sicherheitsberater tätig. Der Schwerpunkt des Dienstleistungsspektrums von SSB liegt in der Überwachung von Gemeinschaftsunterkünften und Erstaufnahmeeinrichtungen, dem Schutz von Großveranstaltungen (inkl. Weihnachtsmarkt), dem Werk- und Objektschutz sowie dem Begleitschutz und der Baustellenbewachung (insbesondere Großprojekte).















