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Grüne Logistik fängt bei der Immobilie an

Seit einiger Zeit dreht sich bei Logistikimmobilien vieles um Nachhaltigkeitskriterien, deren Einfluss und Realisierungsmöglichkeiten. Doch welche dieser Kriterien und Maßnahmen können bei Logistikimmobilien mittlerweile als Standard vorausgesetzt werden und wo herrscht noch Klärungsbedarf? Ein Ramp One-Gastbeitrag von Natalie Weber.
©: LIP Invest
Durch die Nutzung erneuerbarer Energiequellen können Logistikimmobilien nahezu ihren gesamten Energiebedarf selbständig decken. Daher werden immer mehr Dachflächen mit Photovoltaikanlagen ausgestattet.
Foto: LIP Invest

Die Gewinnung von grüner Energie und die Reduzierung von CO2-Emissionen stehen stark im Fokus. Insbesondere Projektentwicklungen, die einen CO2-neutralen Betrieb ermöglichen und bereits im Bau ressourcenschonend umgesetzt werden, gelten als zukunftsfähig. Durch die Nutzung erneuerbarer Energiequellen können Logistikimmobilien nahezu ihren gesamten Energiebedarf selbständig decken. Daher werden immer mehr Dachflächen mit Photovoltaikanlagen ausgestattet. Davon profitieren zum einen die Mieter der Logistikobjekte, die die erzeugte Energie zu attraktiven Konditionen direkt als grünen Strom beziehen können. Den Unternehmen kommen dadurch Kosteneinsparungen von 20 bis 30 Prozent sowie eine Verbesserung der eigenen CO2-Bilanz zugute. Zum anderen können bereits bebaute Flächen genutzt und so weitere Flächenversiegelungen vermieden werden.

Gastbeitrag

von Natalie Weber,
Prokuristin und Head of Fund Management bei LIP Invest

Auch unter dem Aspekt „Stranding Risk“ zahlt sich eine Photovoltaikanlage aus. Das Stranding Risk stellt das Ausfallrisiko von Immobilien dar, die die Richtwerte für CO2-Emissionen gemäß dem Pariser Klimaabkommen nicht einhalten können. Für Logistikgebäude sind die CO2-Emissionen bis zum Jahr 2050 auf einen Wert von ca. 5 bzw. 1 Kilogramm pro Quadratmeter und Jahr sowie der Endenergieverbrauch auf annähernd 30 bzw. 7 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr zu reduzieren, um das 2- bzw. 1,5-Grad-Ziel einzuhalten. Durch eine Photovoltaikanlage können Endenergieverbrauch und CO2-Emissionen einer Immobilie kompensiert und die vorgeschriebenen Zielpfade eingehalten werden.

Bisher wird für die Berichterstattung zu Energieeffizienz und CO2-Emissionen ein Großteil der Daten auf Basis von Energiebedarfsausweisen ermittelt. Die Abfrage der echten Verbrauchsdaten bei den Mietern kann mühsam sein. Die Vereinbarung von Green Lease Klauseln in Mietverträgen fixiert eine diesbezügliche Zusammenarbeit zwischen Nutzer und Eigentümer und sollte daher Eingang in jede Mietvertragsverhandlung finden.

Neben dem Faktor Energieeffizienz darf die biologische Vielfalt der Logistikliegenschaften nicht vernachlässigt werden. Logistikimmobilien und die dazugehörenden Außenanlagen bieten zahlreiche Möglichkeiten für eine naturnahe Gestaltung, die Lebensraum für heimische Tiere und Pflanzen schaffen kann und die Biodiversität fördert. Hierzu gehören Maßnahmen wie die Umwandlung von Grünflächen zu Blumenwiesen, die Errichtung von Nistplätzen für Vögel, die Pflanzung von Hecken und Bäumen als Brutstätten sowie das Aufstellen von Bienenstöcken oder Insektenhotels.

Viele dieser Maßnahmen werden mittlerweile standardmäßig bei Projektentwicklungen umgesetzt, auch wenn nicht immer alle Beteiligten bereit sind, dafür in die Tasche zu greifen. An dieser Stelle muss mehr Bewusstsein geschaffen werden – nicht nur für die Chancen, die umweltfreundliche Lösungen bieten, sondern auch für Nachhaltigkeitsrisiken, die bei Biodiversitätsverlust entstehen können. Als plakatives Beispiel sei eine Logistikliegenschaft genannt, die zu einem Großteil versiegelt ist, sodass Regenwasser nicht vor Ort versickern kann und sich im Zweifelsfall im Tiefhof sammelt. Da Starkregenszenarien nachweislich zunehmen und damit je nach Standort auch die Hochwasserrisiken steigen, entsteht durch Biodiversitätsverlust letztlich eine potenzielle Beeinträchtigung der Nutzung. Maßnahmen für den Erhalt und die Förderung der Biodiversität an Logistikstandorten zahlen sich damit langfristig aus und bieten auch einen wirtschaftlichen Anreiz.

S – Das große Fragezeichen

In der Auseinandersetzung mit dem Thema ESG ist die Rede oftmals von „E“, also den umweltspezifischen Themen. In Zukunft wird auch das „S“ stärker in den Fokus rücken. Ein erster Schritt stellt das Lieferkettengesetz der Bundesregierung dar, welches die Logistikbranche betrifft und die Menschenrechte entlang der Lieferketten schützen soll. Außerdem soll analog zur „grünen“ Taxonomie ein soziales Pendant folgen, um einheitliche Standards für die unternehmerische Sorgfaltspflicht in Bezug auf Menschen- und Arbeitsrechte zu schaffen. Zu sozialen Kriterien gehören beispielsweise die Schaffung von Arbeitsplätzen, eine betriebliche Altersvorsorge oder die Förderung der Mitarbeitenden durch Weiterbildungsmöglichkeiten und regelmäßige Schulungen.

Ähnlich wie bei der bereits bestehenden Taxonomie müssen klar definierte und vor allem umsetzbare Kriterien erst noch folgen – insbesondere für den Bereich Logistikimmobilien. Bauliche Konzepte, die beispielsweise die Arbeitsqualität für Lkw-Fahrende mit Aufenthalts- und Duschmöglichkeiten fördern, sind erste Ansatzpunkte. Die gemeinsame Formulierung eines Nutzerhandbuchs zwischen Mieter und Eigentümer sowie Mobilitätskonzepte für periphere Logistikstandorte sind weitere.

Einige soziale Merkmale können bereits im Rahmen der Ankaufsprüfung von Logistikimmobilien gesteuert werden, indem in einer ESG Due Diligence beispielsweise auch der Mieter oder die Innen- und Außenraumqualität unter die Lupe genommen werden. An dieser Stelle wird der Bogen zum „G“, der verantwortungsvollen Unternehmensführung, geschlagen, die u.a. auch Kriterien wie Risikomanagement, Verhaltensrichtlinien und vor allem eine transparente Kommunikation umfasst.

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„In Zukunft wird auch das ‚S‘ stärker in den Fokus rücken.“

Natalie Weber

Prokuristin und Head of Fund Management bei LIP Invest

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